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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

(1) Diese AGB gelten für alle Verträge über Beratungs-, Entwicklungs- und Implementierungsleistungen zwischen CORVIA AI (nachfolgend „Anbieter") und dem Kunden (nachfolgend „Kunde").

(2) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt.

(3) Diese AGB richten sich an Unternehmer und Verbraucher. Bei Verbrauchern gelten ergänzend die zwingenden gesetzlichen Vorschriften.

2. Leistungen / Leistungsumfang

(1) Der Anbieter erbringt insbesondere Leistungen in den Bereichen Automatisierung von Prozessen, Entwicklung und Implementierung von KI-Lösungen, Entwicklung von KI-Agenten sowie Beratung.

(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung, dem Projektplan oder einer individuellen Vereinbarung in Textform (z. B. E-Mail).

(3) Der Anbieter schuldet – sofern nicht ausdrücklich als Erfolg geschuldet vereinbart – Dienstleistungen, keine bestimmte wirtschaftliche/technische Ergebnisgarantie.

3. Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge, Daten und Ansprechpartner rechtzeitig zur Verfügung.

(2) Verzögerungen, die aus fehlender oder verspäteter Mitwirkung entstehen, gehen nicht zu Lasten des Anbieters. Mehraufwände können gesondert berechnet werden.

4. Termine / Projektablauf

(1) Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.

(2) Änderungen des Leistungsumfangs (Change Requests) können Zeitplan und Vergütung beeinflussen und werden gesondert abgestimmt.

5. Vergütung / Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem Angebot oder der individuellen Vereinbarung.

(2) Rechnungen sind – sofern nicht anders vereinbart – innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig.

(3) Zahlungen erfolgen derzeit per Überweisung. Bei späterer Einführung von Online-Zahlungen (z. B. Stripe) gelten zusätzlich die jeweiligen Zahlungsbedingungen.

(4) Der Anbieter ist berechtigt, angemessene Vorschüsse, Abschlagszahlungen oder Meilensteinzahlungen zu vereinbaren.

6. Abnahme (falls vereinbart)

(1) Soweit eine Abnahme vereinbart ist (z. B. bei Werkleistungen), gilt die Leistung als abgenommen, wenn

  • der Kunde sie schriftlich abnimmt, oder
  • der Kunde die Leistung produktiv nutzt, oder
  • der Kunde nicht innerhalb einer angemessenen Frist (mindestens 7 Tage) wesentliche Mängel rügt.

(2) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

7. Nutzungsrechte / Arbeitsergebnisse

(1) Soweit im Rahmen des Projekts Arbeitsergebnisse (z. B. Konzepte, Dokumentationen, Skripte, Automations-Setups, KI-Agent-Konfigurationen) erstellt werden, erhält der Kunde nach vollständiger Zahlung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die vertraglich vorgesehenen Zwecke, sofern nicht anders vereinbart.

(2) Vorbestehende Tools, Vorlagen, Bibliotheken, Frameworks und Know-how („Background IP") bleiben Eigentum des Anbieters; der Kunde erhält daran nur die zur Nutzung erforderlichen Rechte.

8. KI-Leistungen / Drittanbieter-Services

(1) Soweit KI-Modelle oder Drittanbieter-Dienste (z. B. Cloud-Hosting, APIs, LLM-Provider) genutzt werden, kann deren Verfügbarkeit, Funktionalität oder Preisgestaltung außerhalb des Einflusses des Anbieters liegen.

(2) KI-basierte Ergebnisse können unvollständig oder fehlerhaft sein. Der Kunde bleibt für fachliche Prüfung und Einsatzentscheidungen verantwortlich.

(3) Kosten für Drittanbieter-Dienste trägt der Kunde, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

9. Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, die im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich zu behandeln.

(2) Dies gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder ohne Verstoß gegen diese Pflicht bekannt werden.

10. Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(3) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

11. Gewährleistung / Mängel

(1) Für Dienstverträge besteht kein Gewährleistungsrecht wie beim Kauf; Mängelansprüche ergeben sich ggf. aus den gesetzlichen Vorschriften, wenn Werkleistungen vereinbart sind.

(2) Der Anbieter übernimmt keine Garantie für bestimmte technische oder wirtschaftliche Ergebnisse, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.

12. Kündigung / Vertragslaufzeit

(1) Projektverträge enden grundsätzlich mit Leistungserbringung.

(2) Dauerschuldverhältnisse (z. B. Wartung/Betreuung) können – sofern nicht anders vereinbart – mit 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

13. Datenschutz

(1) Beide Parteien beachten die geltenden Datenschutzgesetze.

(2) Sofern der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, wird ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) geschlossen, soweit erforderlich.

14. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Für Unternehmer ist Gerichtsstand der Sitz des Anbieters. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.